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...nach §102 SGB II und § 241 SGB II im Auftrag der Agentur für Arbeit und des Jobcenters
Außerbetriebliche Berufsausbildung bedeutet für lernbeeinträchtigte, lernbehinderte, sozial benachteiligte und Jugendliche mit Behinderungen eine Chance, eine Erstausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf oder in einer durch das Berufsbildungsgesetz anerkannte Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen zu absolvieren. Der Zugang in dieser Ausbildung besteht ausschließlich über die für sie zustndigen Mitarbeiter Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Qualitätsmerkmale außerbetrieblicher Berufsausbildung
- Ausbildung im geschützten Umfeld
- individuell abgestimmte Ausbildungsschritte
- pädagogisch besonders geschultes Ausbildungspersonal
- zusätzliche Stützmaßnahmen, -unterrichte
- sozialpädagogische Betreuung / Einzelfallhilfe
Zielgruppe: Die Außerbetriebliche Ausbildung (BaE) richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund besonderer Probleme keine Berufsausbildung in einem Betrieb absolvieren können. Die Ausbildung wird von qualifizierten Ausbildungskräften durchgeführt und mit zusätzlichem Einsatz von Lehr- und sozialpädagogischen Fachkräften besonders betreut.
Integrationsziele
Im einzelnen werden mit der Maßnahme folgende Ziele verfolgt:
- Integration in eine betrieblichen Ausbildung
- Nach Abschluss gezielte Hilfe beim Übergang in Arbeit
- Förderung der Flexibilität und Mobilität u. a. in Form von überregionalen Praktika
Fachbereiche für die Vollausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen:
- Verkäuferin /Verkäufer
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Fachlageristin /Fachlagerist
- Bäckerin / Bäcker
- Köchin /Koch
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, rufen Sie uns bitte an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kontakt: 0203/93318070 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!